Satzung

Die Satzung ist das Grundgesetz unseres Vereins. Sie regelt, wofür wir da sind, wer mitmachen kann und wie wir Entscheidungen treffen.

Stand: 8.10.2015

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck: Wir fördern Kunst und Kultur, vor allem durch Theateraufführungen und Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
  • Gemeinnützig: Wir arbeiten selbstlos. Mittel des Vereins werden nur für die Vereinszwecke verwendet, ehrenamtlich Tätige erhalten nur nachgewiesene Auslagen ersetzt.
  • Mitglied werden: Jede natürliche und juristische Person kann mitmachen. Der Vorstand entscheidet über den schriftlichen Aufnahmeantrag, bei Minderjährigen unterschreibt zusätzlich der gesetzliche Vertreter.
  • Austritt: schriftlich an den Vorstand, mit einem Monat Frist zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr).
  • Beiträge: Höhe und Fälligkeit beschließt die Mitgliederversammlung.
  • Vorstand: Er wird für zwei Jahre gewählt. Der Verein wird immer von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
  • Mitgliederversammlung: Sie tagt einmal jährlich, möglichst im ersten Quartal. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens zwei Wochen vorher, jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.

Maßgeblich ist immer der vollständige Text der Satzung im PDF.